| Besucherbereich | Mayerosch Offroadreifen - Partnerprogramm | |||||||||||||||||
| Teilnahmebedingungen§1 GegenstandMayerosch Offroadreifen GmbH & Co.KG ermöglicht dem Partner die Teilnahme an seinem Partnerprogramm, das auf der Basis von Pay-Per-Sale (Provision pro bezahlter gültiger Transaktion) aufgebaut ist. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner(n) Website(s) erwirbt der Partner durch die Vermittlung des Verkaufs an Endkunden von Mayerosch Offroadreifen Produkten Anspruch auf Zahlung einer Provision. Vertragsgegenständliche Verkaufsprovisionen (im folgenden auch "VP" genannt) sind die Provisionen, die bei Mayerosch Offroadreifen über den Verkauf des vorhandenen Shopsystems an Endkunden erfolgen und bei Mayerosch Offroadreifen erfolgreich zu einem Vertragsabschluß führen. Provisionsanspruch besteht auf alle Reifen und Felgen, welche im Shop.“offroadreifen.com" zuzuordnen sind. Alle anderen Artikel im Shop sind von einer Werbekostenerstattung ausgeschlossen. §2 LinksDie zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks stellt Mayerosch Offroadreifen dem Partner zum Abruf bereit. Der Partner darf den von Mayerosch Offroadreifen zur Verfügung gestellten HTML Code nur in Absprache mit Mayerosch Offroadreifen verändern. Der Partner wird von seiner Website eine Verbindung zu offroadreifen.com herstellen. Mit dieser Verbindung wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung angeben. Die Zuordnung des Besuchers zur Partnerkennung erfolgt mittels Cookies für einen Zeitraum von 30 Tagen. Bei deaktivierten Cookies erfolgt die Zuordnung mittels Session-Tracking durch die IP-Adresse des Besuchers für die Dauer der aktuellen Internet-Sitzung. Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Partner sicher, dass die Links zwischen seiner Website und offroadreifen.com korrekt formatiert sind. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Die Verantwortung für alle Links und Tagging liegt allein beim Partner. Eine Änderung der URL-Adresse der vertragsgegenständlichen Website des Partners beinhaltet keine Änderung dieses Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag unberührt. §3 Anfragen / AuftragsbearbeitungMayerosch Offroadreifen behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen abzulehnen, die nicht den Anforderungen von Mayerosch Offroadreifen entsprechen. Mayerosch Offroadreifen behält sich ferner vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen, die als kreditunwürdig bekannt sind bzw. keine gedeckte Kreditkarte vorlegen. Mayerosch Offroadreifen ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der Aufträge. Insoweit erstellt Mayerosch Offroadreifen z.B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen und Rücksendungen durch und übernimmt den Kundenservice.
Mayerosch Offroadreifen erfasst die Verkäufe an Kunden, die von offroadreifen.com angebotenen vertragsgegenständliche Produkte unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des Partners und der offroadreifen.com Seite bestellen. Über diese Verkäufe erstellt Mayerosch Offroadreifen in regelmäßigen Abständen zusammenfassende Berichte. Die Form, der Inhalt und die Häufigkeit der Berichte können von Mayerosch Offroadreifen jederzeit geändert werden.
§4 VergütungVermittelte Transaktionen (Sales) werden durch Cookies oder Session-Tracking via IP-Adresse erfasst und im online System protokolliert. Damit der Verkauf einer vertragsgegenständlichen VP einen Anspruch auf eine Werbekostenerstattung auslöst, muss der Kunde "Qualifizierte Nettoeinnahmen" generieren. "Qualifizierte Nettoeinnahmen" sind alle Einnahmen, die Mayerosch Offroadreifen während der Vertragslaufzeit aus dem Verkauf von Waren in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von Mayerosch Offroadreifen tatsächlich fakturierte Verkaufspreis des Produkts. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt werden, an Kunden zurückerstattete Beträge sind nicht Teil der qualifizierten Einnahmen. Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungspreise, wie Versand-, Bearbeitungskosten, sind ebenfalls nicht Teil der qualifizierten Einnahmen. Verkäufe werden erst nach der Freigabe durch Mayerosch Offroadreifen verprovisioniert. Die vereinbarten Provisionen werden zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des Partners gutgeschrieben und dem Konto von Mayerosch Offroadreifen belastet. Mayerosch Offroadreifen bleibt das Recht vorbehalten, im Falle von falschen, geänderten, nicht lieferbaren oder auf andere Weise ungültigen Bestellungen, Provisionsgutschriften im online System bis zu sechs Wochen nach Freigabe zu korrigieren bzw. komplett zu stornieren. Die Provision beträgt 3.-€ pro Reifen oder Felge.
§5 AbrechnungsmodusDas Honorar wird 6 Wochen nach Verkaufsabschluss abgerechnet. Mayerosch Offroadreifen bemüht sich auf Wunsch des Partners eine frühere Auszahlung zu ermöglichen. Ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung besteht jedoch nicht. Der Partner stellt Mayerosch Offroadreifen hierüber eine ordentliche Rechnung mit dem Text "Werbekostenerstattung für vermittelte Kunden" aus. Die Zahlung von Mayerosch Offroadreifen erfolgt mittels Überweisung nach der o.g. Rechnungsstellung, abzüglich derjenigen Abgaben, die einzubehalten wir gesetzlich verpflichtet sind. Sofern eine Dienstleistung oder ein Produkt, welches zu einer Werbekostenerstattung berechtigt, vom Kunden nicht fristgemäß bezahlt wird, wird Mayerosch Offroadreifen den entsprechenden Betrag von der nächsten Mayerosch Offroadreifen Zahlung abziehen. Sofern keine weiteren Umsätze mehr getätigt werden, übersendet Mayerosch Offroadreifen dem Partner eine Rechnung über den noch geschuldeten und rückzahlbaren Honorarbetrag.
§6 Richtlinien und PreisfestsetzungKunden, die Produkte über den Link gem. vorstehend §2 erwerben, sind Kunden von Mayerosch Offroadreifen. Zwischen Kunden und Mayerosch Offroadreifen entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Kunden, der die Seite des Partners besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Regeln, Richtlinien und Betriebsprozesse von Mayerosch Offroadreifen hinsichtlich der Kundenaufträge, des Kundenservices und der Produktverkäufe auf diese Kunden Anwendung. Mayerosch Offroadreifen kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern. Produktpreise und Verfügbarkeit können sich zeitweilig ändern. Mayerosch Offroadreifen wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen nach besten Kräften bemühen, genaue Informationen zu übermitteln, kann jedoch für Übermittlungsfehler keinerlei Gewährleistung übernehmen.
§7 Beschränkte LizenzMayerosch Offroadreifen gewährt dem Partner ein nichtausschließliches, widerrufliches Recht, Anzeigenmaterial, Mitteilungen sowie alle weiteren Darstellungen, nur zu dem Zweck zu benutzen, seine Seite als " Mayerosch Offroadreifen Partner" Website zu kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu präsentieren. Der Partner wird weder das Anzeigenmaterial, Mitteilungen noch eine der weiteren Darstellungen in irgendeiner Weise ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Mayerosch Offroadreifen verändern. Mayerosch Offroadreifen behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich ihrer Logos, ihres Handelsnamens oder ihrer Marken und ihrer anderen gewerblichen Schutzrechte vor. Im Übrigen ist der Partner verpflichtet, die jeweils geltenden und publizierten Markenrichtlinien von Mayerosch Offroadreifen zu beachten.
Mayerosch Offroadreifen ist berechtigt, die dem Partner gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen.
§8 Gewährleistung/Haftung des PartnersDer Partner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint.
Der Partner gewährleistet insbesondere die zutreffende und angemessene Darstellung des auf seiner Website dargestellten Materials, das er von Mayerosch Offroadreifen übernommen oder selbst aufbereitet hat;
- dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen; - dass weder die Aufmachung noch der Inhalt seiner Website eine Verwechslungsgefahr mit Mayerosch Offroadreifen, der offroadreifen.com Seite oder einer anderen von Mayerosch Offroadreifen oder von einem mit ihr verbundenen Unternehmen betriebenen Website begründet;
- dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie Allgemeine Persönlichkeitsrechte; - keine Spam-E-mails (d.h. E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden. Der Partner haftet für diese Zusicherungen und wird Mayerosch Offroadreifen von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen. §9 Beziehungen zwischen den ParteienBeide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
§10 HaftungsbeschränkungMit Ausnahme der Haftung in §8 und §11 dieses Vertrages beschränkt sich die Haftung der Parteien untereinander unter diesem Vertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auf einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Sofern Mayerosch Offroadreifen eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
§11 Haftungsausschluß von Mayerosch OffroadreifenMayerosch Offroadreifen übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich ihrer Seite oder die über ihre Seite verkauften Produkte (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben). Ferner sichert Mayerosch Offroadreifen nicht zu, dass der Betrieb ihrer Seite ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt Mayerosch Offroadreifen keine Haftung.
§12 Vertragsdauer/KündigungTeilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mayerosch Offroadreifen ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Partners für sein(e) Partnerprogramm(e) ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch gegen ihn seitens des Partners entsteht hierdurch nicht. Dem Partner ist bekannt, dass Mayerosch Offroadreifen jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu seiner Website zu widersprechen.
Der Vertrag zwischen Mayerosch Offroadreifen und dem Partner beginnt, wenn die Bewerbung des Partners für das Partnerprogramm bestätigt wurde bzw. wenn dem Partner die Zugangsdaten für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden.
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig.
Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.
§13 KündigungsfolgenMit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Partners an den von Mayerosch Offroadreifen zur Verfügung gestellten Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Er wird sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Link zwischen seiner Website und der Mayerosch Offroadreifen Seite mehr besteht.
Ein Anspruch des Partners auf Werbekostenerstattung für Verkäufe von Produkten besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Werbekostenerstattungen bleiben geschuldet, sofern die entsprechenden Bestellungen nicht widerrufen oder nicht bezahlt werden. Mayerosch Offroadreifen ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Partner für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 30 Tage nach Ende des jeweiligen Kalenderquartals, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird.
Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen.
Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.
§14 Änderungen der TeilnahmebedingungenÄnderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen angekündigt.
Mayerosch Offroadreifen wird seinen Vertragspartner auf jede Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, ihre aktuelle Fassung einzusehen.
Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Geht Mayerosch Offroadreifen binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen kein Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die Änderungen als vom Vertragspartner akzeptiert und werden Teil der bestehenden Vertragsbeziehungen.
§15 VertragsänderungenDiese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
§16 TeilnichtigkeitSollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommenden Bestimmung vereinbaren.
§17 Anwendbares Recht und GerichtsstandEs gilt deutsches Recht. Mayerosch Offroadreifen ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
Bad Nauheim, im Oktober 2009 . | |||||||||||||||||
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